Haus und Grundstück im Norden von Graz

Steiermark, Graz,

Zusammenfassung

Objektstandort:
Preis:
€ 189.000
Objekttyp:
Grundstücke
Status:
zu verkaufen
Grundfläche:
1300 m2
Heizung:
Zentralheizung
Böden:
Teppich

Beschreibung dieser Immobilie

Zum Verkauf gelang ein kleines renovierungsbedürftiges Haus mit circa 50m2 Wohnfläche und einem circa ebensogrossen Keller welcher über einen eigenen Eingang begehbar ist.

 

Auf der Liegenschaft von circa 1.300m2, befindet sich weiters noch ein Carport und eine Gartenhütte.

Die 1.300m2 Grund gliedern sich in ca. 1.000m2 Bauland mit einer Bebauungsdichte von 0,2-0,4 und ca. 300m2 Wald. Ein Ausbau des bestehenden Hauses ist somit möglich.

 

Das Grundstück befindet sich zwischen Graz und Gratkorn in Hanglage und ist über eine Privatstrasse erreichbar.

 

Das Haus war bis vor kurzem bewohnt, ist jedoch in renovierungsbedürftigem Zustand. Ein Ausbau ist möglich, jedoch aufgrund des Hanges nicht ohne entsprechende Planung durchführbar.

Im Zuge eines Um- oder Ausbaues ist die Zufahrt beziehungsweise auch das Carport eventuell umzuplanen. 

 

Bei Interesse wird um schriftliche Anfrage gebeten.

 

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer / dem Vermieter, sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.
Ihre Kontaktdaten werden vertraulich behandelt.

 

Wir ersuchen um schriftliche Kontaktaufnahme per Email oder Kontaktformular der Webpage.

 

Weitere Informationen können wir Ihnen persönlich und privat gerne in den kommenden Tagen zukommen lassen.

Sonstiges

Bei diesem Objekt handelt es sich um eine provisionspflichtige Immobilie. Bei Kauf beträgt die Vermittlungsprovision 3% des Kaufpreises zzgl. 20% MwSt..
Bei Miete beträgt die Vermittlungsprovision 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% MwSt..
Bei Gewerbemieten beträgt die Vermittlungsprovision 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% MwSt..
Provisionsfrei ist eine Immobilie ausschließlich dann, wenn in der Immobilienbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Bei den verwendeten Bildern handelt es sich teilweise um Symbolbilder und die Ausstattung kann gegebenenfalls abweichen.

Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegeben Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.

Der Auftraggeber wurde hinsichtlich der Informationspflicht gem.§ 3 EAVG 2012 aufgefordert, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor bekannt zu geben und den Energieausweises zu übermitteln, beziehungsweise einzuholen.

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Für weitere Informationen bzw. für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.